Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfllt und die Verpackungen luftdicht verschlossen sind:

(1) Zusammengesetzte Verpackungen mit einer hchsten Bruttomasse von 15 kg, bestehend aus:

(a) einer oder mehreren Innverpackung(en) aus Glas mit einer hchsten Nettomenge von einem Liter je Innenverpackung, die hchstens zu 90 % ihres Fassungsraumes gefllt ist (sind); der Verschluss (die Verschlsse) jeder Innenverpackung muss (mssen) durch eine Vorrichtung physisch fixiert sein, die in der Lage ist, ein Lsen oder Lockern durch Schlag oder Vibration whrend der Befrderung zu verhindern; die Innenverpackung(en) muss (mssen) einzeln eingesetzt sein in

(b) Metallgefen zusammen mit Polstermaterial und saugfhigem Material in einer fr die Aufnahme des gesamten Inhalts der Innenverpackung(en) aus Glas ausreichenden Menge, die wiederum verpackt sind in


(c) Auenverpackungen 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G, 4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G oder 4H2.

(2) Zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen aus Metall oder Kunststoff, die einzeln mit saugfhigem Material in einer fr die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichenden Menge und inertem Polstermaterial in Auenverpackungen 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2 1D, 1G, 4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G oder 4H2 mit einer hchsten Bruttomasse von 75 kg verpackt sind. Die Innenverpackungen drfen hchstens bis zu 90 % ihres Fassungsraums gefllt sein. Der Verschluss jeder Innenverpackung muss durch eine Vorrichtung physisch fixiert sein, die in der Lage ist, ein Lsen oder Lockern des Verschlusses durch Schlag oder Vibration whrend der Befrderung zu verhindern. Der Fassungsraum der Innenverpackungen darf 5 Liter nicht bersteigen.